Hygieneberatung in Arztpraxen und ambulanten OPs
"Leider sind die wenigsten Hygienevorgaben auf die
ambulante Patientenversorgung ausgerichtet."
Aufgrund der zunehmenden Verlagerung der Patientenversorgung aus dem stationären in den ambulanten Bereich und der sich verändernden Patientenstruktur sehen sich niedergelassene Arztpraxen einer aus Sicht des Infektionsschutzes immer anspruchsvolleren Situation und hygienischen Herausforderungen ausgesetzt.
Mittlerweile gehören auch immunsupprimierte Patienten oder solche, die mit multiresistenten Krankheitserregern besiedelt sind, zum üblichen Klientel. Infolgedessen steigt die Notwendigkeit zur Umsetzung adäquater Hygienemaßnahmen auch im ambulanten Gesundheitswesen – insbesondere vor dem Hintergrund des verpflichtenden Qualitätsmanagementsystems.
Für ambulante OP-Zentren und niedergelassene Arztpraxen fokussieren wir daher vor allem die folgenden Ziele:
Rechtssicherheit erreichen
Für konservative Arztpraxen gelten im Grunde nur zwei wesentliche Hygiene-Anforderungen.
Hierzu zählen die Erstellung und laufende Aktualisierung des Hygieneplans sowie dessen Vermittlung in regelmäßigen Schulungen für das eigene Personal. Nicht-operativ tätige Arztpraxen sind damit bereits gut aufgestellt.
Bei ambulanten OP-Zentren werden diese Aspekte u.a. um eine kontinuierliche Begleitung in Hygienefragen, die Durchführung von Begehungen und das Führen von Infektionsstatistiken erweitert. Spätestens bei der Vorbereitung behördlicher Begehungen fallen hierbei Lücken im Hygienemanagement auf.
Erfüllung der strukturellen Vorgaben
Die Abdeckung der strukturellen gesetzlichen Anforderungen ist eine gute Basis für den Aufbau eines funktionierenden Hygienekonzepts. Leider finden sich häufig keine komprimierten Auflistungen zu den relevanten Anforderungen.
Mit dem hier zur Verfügung gestellten Eigenkontrollbogen mit strukturanalytischen Fragestellungen für Arztpraxen können Sie hingegen selbst überprüfen, welche Strukturen von Ihnen bereits ausreichend erfüllt werden.
Im Rahmen unserer Hygieneberatung bauen wir auf den strukturellen Voraussetzungen auf und etablieren mit Ihnen die passenden Prozesse.
Echte Patientensicherheit
Viele Behörden geben sich mit der Einhaltung der strukturellen und dokumentatorischen Aspekte zufrieden.
Echte Patientensicherheit braucht allerdings weitaus mehr. Neben individuellem Hygieneplan und praxisnahen Schulungen sind für uns gerade in Einrichtungen für ambulantes Operieren die folgenden Säulen entscheidend:
- Behebung von Hygienerisiken durch regelmäßige Vor-Ort-Schwachstellenanalysen
- Etablierung eines wirkungsvollen und kosteneffizienten Kreislaufs der Medizinprodukteaufbereitung
- Fortlaufende Erfassung des Infektionsstatus und Entgegensteuern bei infektiologischen Auffälligkeiten
Ist eine Hygieneberatung für Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, für operativ tätige Arztpraxen.
Das ist allerdings nicht die ganze Wahrheit. Die Sachlage wird durch die bundeslandspezifischen Hygieneverordnungen verkompliziert. In den meisten Bundesländern sind für ambulante OPs sowohl die Beratung durch eine Hygienefachkraft als auch durch einen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin gefordert.
Im Zweifel empfiehlt sich ein Blick in die jeweils geltende Hygieneverordnung oder ein Anruf beim regionalen Gesundheitsamt.
Rein konservative Praxen benötigen aus gesetzlicher Sicht keine externe Beratung.
Wie umfangreich ist eine sinnvolle Hygieneberatung?
Der Gesetzgeber orientiert sich beim Beratungsumfang für ambulant operierende Einrichtungen an der KRINKO-Empfehlung "Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" des Robert Koch-Instituts.
Aus der entsprechenden Umrechnungstabelle ergibt sich der tatsächliche Beratungsumfang (etwa 1 Beratertag je 250 OPs pro Jahr). Unabhängig von diesen Festlegungen sehen wir allerdings den größten Nutzen, wenn zumindest 1x je Quartal ein Präsenztermin zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Hygieneprozesse vereinbart wird.