Hygiene-News September 2022

Hygiene-News September 2022

1. IfSG: FFP2-Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen

Zum 01.10.2022 tritt das überarbeitete Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft, welches u.a. in §28b neue Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 beinhaltet. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske wird neu definiert.

In Satz 1, Punkt 4 heißt es, dass Personal im Gesundheitswesen dazu verpflichtet wird, eine FFP2-Maske zu tragen. Hierzu zählen auch „voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen“. Für Bewohner und Patienten gilt nun, dass sie die Maske nur „in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“ nicht tragen müssen. Demnach entfällt die Maskenpflicht unzweifelhaft zumindest für Bewohner in ihren Zimmern.

Weiterführender Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Weitere Räumlichkeiten könnten ebenso in diese Auslegung mit einbezogen werden. So haben Bewohner laut BIVA-Pflegeschutzbund auch das Recht auf dauerhaften uneingeschränkten Zugang zu Gemeinschaftsräumen, Küchen, Speisesälen etc., sodass diese auch zu den für den dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten gehören und somit von der Maskenpflicht für die Bewohner befreit sind.

Am 30.09.2022 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW diese Auffassung bestätigt und verdeutlicht, dass „zur täglichen Lebensgestaltung (Essensaufnahme, Kommunikation, Aufenthalt während des Tages zur Tagestrukturierung etc.) genutzte Räumlichkeiten und nicht nur der enge Bereich der „Bewohnerzimmer“ zu den „privilegierten“ Räumlichkeiten im Sinne der zitierten Ausnahmeregelung gehören.“

2. IfSG: KRINKO-Empfehlungen jetzt auch für Heime beachtenswert

Die KRINKO-Empfehlungen sind schon seit Jahren der erste fachliche Anlaufpunkt für Hygienefachpersonal – auch außerhalb des Krankenhauses. Formal waren bis dato Pflegeeinrichtungen von der Beachtung der KRINKO-Empfehlungen ausgenommen. Dies hat sich durch das angepasste Infektionsschutzgesetz geändert.

Der angepasste §35 Absatz 1 legt fest: „Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft oder der Pflegewissenschaft im Hinblick auf die Infektionsprävention im Rahmen der Durchführung medizinischer oder pflegerischer Maßnahmen wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe nach § 23 Absatz 1 beachtet worden sind.“

Damit sind alle KRINKO-Empfehlungen nun auch formal eine bedeutende Grundlage für die Auswahl bzw. Festlegung der adäquaten Hygienemaßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in einem Hygieneplan.

Weiterführende Links:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__35.html
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Gesamtliste.html

3. IfSG: Erweiterung der Testpflichten für das Personal

Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz erweitert auch die Testpflichten für das Personal von 2x auf 3x pro Woche. Hiervon gibt es teilweise allerdings Ausnahmen.

Dort, wo der Bundesgesetzgeber den einzelnen Bundesländern Gestaltungsspielräume gelassen hat, haben sie diese teilweise genutzt, um bisherige Regelungen zunächst beizubehalten. So wird z.B. für Nordrhein-Westfalen in § 5 Absatz 1 der neuen CoronaSchVO festgelegt, dass für immunisierte Beschäftigte mit zwei wöchentlichen Selbsttests die weitergehenden Testpflichten aus § 28b Absatz 1 IfSG nicht gelten.

Weiterführende Links:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220928_coronaschvo_ab_1.10.2022.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

4. Pandemie: Zahl der nosokomialen Infektionen nicht gestiegen

Das Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS) zeigt, entgegen der Feststellung des Barmer Krankenhausreports aus dem Vorjahr, dass die Anzahl der nosokomialen Infektionen während der Corona-Pandemie nicht angestiegen ist.

Die Charité Berlin wertet derzeit Daten von 1.138 Intensivstationen aus, um zu erfahren, ob und wie die Pandemie das Auftreten und die Entwicklung multiresistenter Erreger (MRE) beeinflusst hat. Ebenso solle das Risiko für bakterielle KoInfektionen bei COVID-19-Patienten abgeschätzt werden.

Ein vorläufiges Ergebnis auf Basis von Auswertungen von 43 Intensivstationen im Zeitraum von März 2020 bis Mai 2022 zeigt, dass Patienten mit COVID-19 auf Intensivstationen nicht häufiger von nosokomialen Infektionen durch MRE betroffen sind als andere. Die frühere Feststellung aus dem Barmer Krankenhausreport zeigte das Gegenteil: Der Bericht wurde auf Grundlage der Abrechnungsdaten gemacht.
Diese seien aber zur Bestimmung der Inzidenz nosokomialer Infektionen nicht geeignet, so die zuständige Frau Prof. Petra Gastmeier von der Charité.

Weiterführender Link:
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=1&nid=137225&s=hygiene

5. Hygiene-Tipp: Ausfall der RLT-Anlage im OP - Was tun?

Beim Ausfall der raumlufttechnischen (RLT) Anlage während einer Operation, solle diese zu Ende geführt werden. Nachfolgende Operationen sollen, wenn möglich, in einen anderen OP-Saal verlegt werden.

Kann eine Operation nicht verlegt werden, könne diese trotz dem Ausfall der RLT-Anlage in dem OP-Saal erfolgen, wenn die Möglichkeit besteht, zu lüften. Dabei solle beachtet werden, dass die Fenster dann in Wechselzeiten für 15 bis 30 Minuten vollständig geöffnet werden müssen. Anschließend müssen OP-Tisch sowie Instrumententische wischdesinfiziert werden.

Not-Operationen können auch dann in fensterlosen OP-Sälen durchgeführt werden, wenn das Risiko von Komplikationen durch eine Verschiebung der Operation das erhöhte Wundinfektionsrisiko übersteigen.

Weiterführender Link:
https://www.bdc.de/hygiene-tipp-was-tun-bei-einem-ausfall-der-raumlufttechnischen-anlage-rlt-anlage-im-op-saal/?parent_cat=252

6. Energiesparmaßnahmen: Empfehlungen zur Legionellenprävention

Durch falsche Energiesparmaßnahmen kann es in Trinkwasserinstallationen vermehrt zur Bildung von Legionellen kommen. Dies betrifft Warm- und Kaltwasserbereiche. Hygienefachgesellschaften warnen und geben Empfehlungen zur Prävention von Legi-onellenbildung.

Eine durch Legionellen verursachte Lungenentzündung hat mit 95% die höchste Hospi-talisierungsrate aller meldepflichtigen Erkrankungen. Das Legionellenwachstum hat op-timale Bedingungen bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 45 °C. Ab 48 °C wird das Wachstum gehemmt und ab 60 °C sterben die Bakterien ab. Auch kaltes Wasser bietet Lebensraum für das Bakterium, jedoch kann es sich bei unter 20 °C nicht mehr nen-nenswert vermehren.

Weiterführender Link:
Stellungnahme zum Download als PDF

7. Innenräume: Abtötung von Coronaviren durch UV-C-Strahlung

Forscher haben die Wirksamkeit von UV-C-Strahlung gegen das Corona-Virus in Innenräumen erforscht und dabei rausgefunden, dass dies eine wirksame Methode ist.

Mit einem selbst entwickelten Hochsicherheitsprüfstand konnten die Forscher der Universitätsklinik Tübingen und der Heilbronner Hochschule herausfinden, dass 99,9% der infektiösen Viruspartikel bei dem Versuch inaktiviert werden konnten. Luftreiniger auf Basis von UV-C-Strahlung benötigen hierfür eine Dosis von 0,42 bis 0,51 Millijoule pro Quadratzentimeter.

Weiterführender Link:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/uv-c-strahlung-reinigt-innenraeume-von-corona-viren-fast-perfekt-18355040.html

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