HygSo-Hygienenews Oktober 2024
1. KRINKO: Aufbereitung thermolabiler Endoskope
Die KRINKO hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine neue Anlage veröffentlicht, die die bisherige Anlage 8 der Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ ersetzt. Diese beschäftigt sich mit den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung thermolabiler Endoskope.
Die Aktualisierung kommt 12 Jahre nach der letzten Überarbeitung und berücksichtigt insbesondere die wachsenden Herausforderungen im Umgang mit MRE. Die Neuerungen sollen die Sicherheit für Patienten und Personal weiter erhöhen und zudem eine effektivere und validierte Aufbereitung der Endoskope gewährleisten.
Weiterführende Links:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Tabelle_Medpro.html
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Anlage8_Thermolabile_Endokope.pdf?__blob=publicationFile
https://www.ragoplan.de/anlage-8-der-krinko-bfarm-empfehlung-2024/
2. KRINKO: neu berufen mit Namensänderung
Für die nächsten drei Jahre werden insgesamt 20 Mitglieder (neun neue und elf bisherige) in der Kommission tätig sein, unterstützt durch beratende Vertreter des Ge-sundheitsministeriums und der obersten Landesgesundheitsbehörden.
Das Gremium, nun „Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe“ genannt, erstellt Empfehlungen zur Infektionsprävention und Hygiene für medizinische und pflegerische Einrichtungen. Diese dienen als Maßstab für Maßnahmen nach wissenschaftlichem Stand, um Infektionen zu verhindern und die Ausbreitung von Krankheitserregern zu reduzieren.
Die Empfehlungen werden regelmäßig an aktuelle epidemiologische Erkenntnisse angepasst und vom Robert Koch-Institut veröffentlicht.
Weiterführende Links:
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=16&aid=241515&s=hygiene
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=1&nid=154812&s=hygiene
3. Brandenburgische Pflegehygieneverordnung (BbgPflegeHygV)
Die neue Rechtsverordnung setzt die bundesrechtliche Verpflichtung aus § 35 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) um. Demnach müssen die Landesregierungen notwendige Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten für bestimmte Einrichtungen festlegen.
Die Rechtsverordnung gilt für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen und für Wohnformen, in denen außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V erbracht wird. Auch Wohnformen der Eingliederungshilfe müssen die Vorgaben der Verordnung erfüllen, sofern sie qualifizierte oder invasive medizinische Behandlungspflege durchführen.
Obwohl diese Einrichtungen bereits verpflichtet sind, hygienische Standards in ihren Hygieneplänen zu berücksichtigen, schafft die BbgPflegeHygV nun klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Hierbei wird auf die Beachtung der KRINKO-Empfehlungen des RKI verwiesen. Strukturell müssen o.g. Einrichtungen unter anderem folgendes sicherstellen:
- bis zum 2. Dezember 2024: Benennung einer hygienebeauftragten Pflegefachkraft (oder bei Bedarf mehrere), wobei eine Meldung an das Gesundheitsamt nicht erforderlich ist und die nötige 40-h-Weiterbildung innerhalb von zwölf Monaten nachgeholt werden kann,
- bis zum 2. Oktober 2025: regelmäßige Beratung durch eine Hygienefachkraft gewährleisten. Der Beratungsumfang ist anhand des infektionshygienischen Risikoprofils festzulegen.
- Etablierung eines Hygiene-Gremiums, in dem Fragen zur Hygiene und Infektionsprävention innerbetrieblich verbindlich abgestimmt werden (z.B. Hygienekommission, Hygienezirkel)
Bei Bedarf können sich die Einrichtungen an das Hygiene-Netzwerk Brandenburg wenden, das seit 2023 einen Schwerpunkt auf Pflege legt. Weitere Informationen sowie Hinweise zu Netzwerktreffen in den vier Regionen Brandenburgs finden sich auf der Webseite des LAVG.
Es ist zu erwarten, dass ähnliche Hygieneverordnungen für Pflegeheime etc. in den nächsten Monaten von den anderen 15 Bundesländern veröffentlicht werden.
Weiterführender Link:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgpflegehygv
4. Hygiene-Tipp: Bauliche Anforderung an die chir. Händedesinfektion
In Krankenhausbauten der 1980er Jahre waren Operationssäle meist mit separaten Räumen für Einleitung, Ausleitung und Händewaschen ausgestattet. Heute wird aber anders gearbeitet.
Die frühere Anordnung sollte eine parallele Ein- und Ausleitung ermöglichen, um Wartezeiten zu verringern, scheiterte jedoch oft am fehlenden Anästhesiepersonal. Zudem hat die KRINKO vor einigen Jahren die Häufigkeit der chirurgischen Händewaschung stark reduziert. Moderne Baukonzepte verzichten mittlerweile weitgehend auf vorgelagerte Wasch- und Einleitungsräume. Stattdessen erfolgt die Anästhesie in sogenannten Holding Areas, wo Ein- und Ausleitung zentral stattfinden.
Waschmöglichkeiten sind oft auf den Fluren in Nischen angeordnet, um den Durchgangsverkehr nicht zu behindern. Diese Nischen ermöglichen eine sichere chirurgische Händedesinfektion, da sie verhindern, dass Desinfektionsmittel auf den Boden gelangt und Rutschgefahr verursacht. Entsprechende Bodenbeläge oder abgesenkte Wannen mit Gittern in diesen Bereichen tragen zusätzlich zur Sicherheit bei.
Weiterführender Link:
https://www.bdc.de/hygiene-tipp-nosokomiale-infektionen-zahlen-2/?parent_cat=252
5. Irrtümlicher Gebrauch von Einmalhandschuhen führt zu Risiken
Der Einsatz von medizinischen Einmalhandschuhen ist unverzichtbar, könne aber bei irrtümlicher Verwendung zu hohen Kosten, Schäden für die Umwelt und gesundheitlichen Risiken führen, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes.
Unsachgemäßer Gebrauch von medizinischen Handschuhen (MH) im Gesundheitswesen zeigt sich sowohl in einer übermäßigen Nutzung als auch in der Vernachlässigung der Händedesinfektion vor und nach dem Gebrauch. Eine Studie von Baloh et al. ergab, dass in den USA nur in 43 % der Fälle eine Händedesinfektion vor dem Anziehen unsteriler Handschuhe durchgeführt wird, während sie in 57 % der Fälle unterlassen wird.
In einer weiteren Studie von H.P. Loveday et al. aus Großbritannien wurde beobachtet, dass medizinisches Personal in 42 % der Fälle Handschuhe auch bei risikoarmen Eingriffen trug, obwohl dies nicht nötig gewesen wäre. Die Autoren vermuten, dass persönliche Faktoren wie Angst vor Hautkontakt oder Ekel eine Rolle spielen könnten.
Ein übermäßiger Gebrauch von Handschuhen birgt gesundheitliche Risiken für das Personal: Feuchtarbeit, die entsteht, wenn Handschuhe lange getragen werden, ist eine der Hauptursachen für Hauterkrankungen.
Die Autoren der deutschen Studie plädieren daher für einheitliche Leitlinien in Deutschland, um den Einsatz von Handschuhen zu regulieren und Hautschäden zu reduzieren.
Weiterführende Links:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155009/Medizinische-Einmalhandschuhe-Risiken-durch-irrtuemlichen-Gebrauch
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=16&aid=241441&s=keime
6. A. baumannii: möglicher Schutz durch Antikörper
Forscher aus Großbritannien haben einen monoklonalen Antikörper entwickelt, der einen multiresistenten Stamm von Acinetobacter baumannii neutralisieren kann.
A. baumannii gehört zur ESKAPE-Gruppe multiresistenter Krankenhauskeime, gegen die kaum noch wirksame Antibiotika existieren. Angesichts des Mangels an neuen Antibiotika entwickelten britische Forscher um Stephen Baker vom Cambridge Institute eine alternative Strategie: Sie entwickelten monoklonale Antikörper gegen A. baumannii. Die Forscher nutzten dazu die „Kymouse“-Plattform, eine transgene Maus mit einem menschlichen Immunsystem.
Weiterführender Link:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154397/Acinetobacter-baumannii-Therapeutische-Antikoerper-koennten-vor-Infektionen-schuetzen
7. In eigener Sache: Hygienefachkräfte (w/m/d) gesucht!
Wir suchen aktuell Hygienefachkräfte (w/m/d) mit Schwerpunkt Süd- und Ostdeutschland als freiberufliche Unterstützung und ggf. mehr.
Details unter Jobs
8. In eigener Sache: unsere Hygieneschulungen und -seminare
Möchten Sie Ihr hygienebeauftragtes Personal ausbilden? Wir bieten verschiedene Schulungen für die Aus- oder Weiterbildung von Hygienemultiplikatoren in unterschiedlichen Positionen im Online-Format an.
Die nächsten Termine der kommenden Kurse:
- Fachkraft für Hygienesicherung nach DIN 13063 (Link); vier Tage; nächster Kurs am 20.-21.01. und 27.-28.01.2024
- Fachkraft für Hygienesicherung nach DIN 13063 REFRESHER (Link); ein Tag; nächster Kurs am 20.02.2025
- Refreshertage für Hygienebeauftragte in stationärer und ambulanter Pflege (Link); zwei Tage; nächster Kurs am 19.-20.02.2025
Hier finden Sie unser gesamtes Seminarangebot: hygso.de/hygieneschulungen
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können!
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
Kommentare in kursiv.