HygSo-Hygienenews Juni 2024
1. Candida auris: eine Herausforderung für die Hygiene
Der seit 2009 bekannte Hefepilz Candida auris kann schwer therapierbare Infektionen auslösen und ist für immunsupprimierte Patienten besonders gefährlich. Vor dem Hefepilz wird auch von der US-Gesundheitsbehörde CDC gewarnt, da er resistent gegen die meisten Antimykotika sein kann und schwer zu identifizieren sei. Laut Untersuchungen könne sich Candida auris nosokomial ähnlich wie MRSA ausbreiten, weshalb neben der gezielten Bestimmung auch besondere Hygienemaßnahmen wichtig seien.
Zu den Symptomen nach einer Infektion mit dem Hefepilz gehören Ohr-, Wund- und Harnwegsinfektionen. Teilweise lebensgefährlich können Blutstrominfektionen mit dem Erreger werden. Der Erreger wird über direkten oder indirekten Kontakt mit Personen oder Oberflächen übertragen. Dabei kann der Erreger auf unbelebten Flächen bis zu sieben Tage überleben. Zur Flächendesinfektion wird ein levurozides Desinfektionsmittel empfohlen.
Um eine Verbreitung des Hefepilzes einzudämmen, sollte die infizierte Person isoliert und der Kontakt zu anderen Personen so gering wie möglich gehalten werden. Mit Blick auf die Händehygiene sollte nicht nur nach den fünf Momenten der Händedesinfektion verfahren werden, sondern ist auch auf das Anlegen und den richtigen Umgang mit Einmalhandschuhen zu achten. Vor An- und nach Ablegen der Handschuhe ist deshalb eine Händedesinfektion durchzuführen.
Weiterführender Link:
https://www.hartmann-science-center.com/de-de/hygienewissen/hygienema%C3%9Fnahmen/erregerbezogene-hygienema%C3%9Fnahmen/hygiene-measures-in-case-of-candida-auris
2. Aktualisierung des Musterhygieneplans für Arztpraxen
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und KBV hat die 2. Auflage der Mustervorlage für den Hygieneplan in der Arztpraxis fertiggestellt. Unter dem ersten Link finden sie die Vorlage als Download. Für eine Version in Word-Format können sich Arztpraxen an die Hygieneberater der KVen wenden.
Der Musterhygieneplan dient dazu, den Praxen ein Werkzeug zur Erstellung eines eigenen Hygieneplans an die Hand zu geben. Für weitere Informationen dient die Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“.
Weiterführende Links:
https://www.hygiene-medizinprodukte.de/start
https://www.bdc.de/130992-2/?parent_cat=259
3. Hygiene-Tipp: Wechsel von Händedesinfektionsmittel
Früher war die hygienische Händedesinfektion einfach, da nahezu alle Mittel eine Einwirkzeit von 30 Sekunden hatten. Diese Zeit war ausreichend, da bei gründlicher Verteilung (etwa 3-5 ml) und Verreibung die Hände in etwa 30 Sekunden trocken waren.
Mittlerweile gibt es jedoch auch Händedesinfektionsmittel auf dem Markt, die eine Einwirkzeit von einer Minute erfordern oder wesentlich größere Mengen für die Desinfektion benötigen (z. B. 2 x 3 ml oder 1 x 8 ml), die ebenfalls in der VAH-Liste zu finden sind.
Im Vergleich zur Einwirkzeit von 30 Sekunden ist die Verdopplung der Wirkzeit und das notwendige Einhalten von einer Minute völlig unrealistisch. Erfahrungsgemäß sinkt zudem die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Händedesinfektion, wenn diese länger dauert.
Weiterführender Link:
https://www.bdc.de/hygiene-tipp-achtung-bei-wechsel-der-haendedesinfektionsmittel/?parent_cat=252
4. Hygienezuschläge für ambulante Operationen beschlossen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zusammen mit dem GKV-Spitzenverband eine Honorarerhöhung aufgrund der gestiegenen Hygieneanforderungen bei ambulanten Operationen in Arztpraxen beschlossen. Das Gesamtvolumen beträgt in etwa 60 Millionen Euro. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024.
Je nach Art und Schwere des Eingriffs bewegen sich die Zuschläge zwischen 3,34 Euro und 62,18 Euro. Die Erhöhung der Vergütung sei ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer Ambulantisierung der Versorgung und um unnötige stationäre Behandlungen zu vermeiden. Die Partner der Selbstverwaltung würden damit den gestiegenen Hygieneanforderungen gerecht.
Über die Zuschläge sollen vor allem Maßnahmen finanziert werden, die der Empfehlung der KRINKO entsprechen. Unter anderem ist das die Aufstockung und Neueinstellung von qualifiziertem Hygienepersonal, Fort- und Weiterbildungen sowie externe Beratungsleistungen.
Aus Sicht des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) braucht es zu der Erhöhung der Vergütungen ein Bündel an Maßnahmen, um Patienten und Personal vor nosokomialen Infektionen zu schützen und bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen zu unterstützen. Eine zielgenaue Präventionsstrategie und ein Strategieplan sollen gewährleisten, dass dem Personal notwendige Produkte uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Weiterführende Links:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/151876/Ambulante-Operationen-Hygienezuschlaege-beschlossen
https://www.management-krankenhaus.de/news/bvmed-begruesst-hygienezuschlaege-fuer-ambulante-operationen-gezielte-praeventionsstrategien
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können!
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
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