Hygiene-News Januar 2018
1. Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 09.01.2018
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zum 09.01.2018 die Trinkwasserrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft in Deutschland umgesetzt.
Wesentliche Änderungen der Neufassung sind unter anderem:
- Die Verpflichtung für Untersuchungsstellen (Labore), jede Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 KbE je ml für Legionella species an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
- Risikobewertungsbasierte Anpassung der Probenahme-Planung (RAP). Diese ermöglicht den Wasserversorgern die vorgeschriebenen Beprobungen des Trinkwassers in Kooperation mit dem Gesundheitsamt nach einer Bewertung des individuellen Risikos anzupassen.
- Das Verbot für die Einbringung von Gegenständen oder Verfahren in das Roh- oder Trinkwasser, welche nicht der Trinkwasserversorgung dienen.
Weiterführende Links:
aerzteblatt.de
2. VAH-Liste ab sofort online kostenlos einsehbar
Die bisher kostenpflichtige Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) steht seit dem 01.01.2018 in drei Versionen zur Verfügung.
Die Liste aller zertifizierten Produkte enthält neben Informationen über die Wirkstoffbasis, Einwirkzeiten und Konzentration auch allgemeine Informationen zur Desinfektionsmittelprüfung und Anwendung. Neben der weiterhin gebührenpflichtigen Print- und eBook-Version, können die Daten nach erfolgter Registrierung im Online-Portal des VAH gebührenfrei eingesehen werden.
Weiterführender Link:
akademie-oegw.de/aktuelles/artikel/2018/02/14/desinfektionsmittelliste-des-vah-als-kostenloses-online-portal.html
3. Hygiene-Tipp: Vorsätze und Wünsche für 2018
Im aktuellen Hygienetipp des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (BDC) weisen die Krankenhaushygieniker Popp und Zastrow auf die immer noch gelebten hygienischen Schwachstellen und Fehler in der täglichen Patientenversorgung hin und formulieren ihre Wünsche für das Jahr 2018.
Die Autoren sehen den Ursprung im gelebten, für den Patienten mit Konsequenzen behafteten Fehlverhalten, in mangelndem Wissen über hygienische Zusammenhänge sowie im Festhalten an Gewohnheiten begründet.
In Hinblick auf die weiterhin konstant hohe Zahl von Todesfällen durch nosokomiale Infektionen in Deutschland, welche oftmals durch das verspätete Einsetzen einer kalkulierten antibiotischen Therapie begründet sind, wünschen sich die Autoren für 2018 ein besseres Hygienebewusstsein, das indikationsgemäße Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei jedem Verbandswechsel sowie eine resistenzgerechte antibiotische Therapie für jeden Patienten.
Weiterführender Link:
bdc.de/hygiene-tipp-gute-vorsaetze-fuer-2018
4. Uniklinikum Mannheim: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Im Fall des Skandals um verunreinigtes Operationsbesteck, der sich 2014 in der Uniklinik Mannheim ereignete, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim nun Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer wegen eines möglichen Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz erhoben.
Die Anklage stützt sich auf die Vermutung, dass der Angeklagte die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Aufbereitung unterlassen und somit eine Patientengefährdung bewusst in Kauf genommen habe. Laut der Staatsanwaltschaft sei es jedoch nicht möglich, einen Zusammenhang mit der im Strafrecht erforderlichen Wahrscheinlichkeit zwischen den aufgetretenen Infektionen und der Verwendung möglicherweise nicht fachgerecht aufbereiteter Instrumente zu belegen.
Der Angeklagte hat sich nun wegen einem groben Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz zu verantworten. Im Vorfeld wurde ein weiterer Beschuldigter bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen vier weitere Beschuldigte wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Weiterführender Link:
aerzteblatt.de/treffer
5. Hygienedokumentation im Onlinetool der KBV möglich
In Rahmen der sektorübergreifenden Qualitätssicherung zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen sind operativ tätige Vertragsärzte, die vordefinierte Eingriffe vornehmen, seit dem 1. Quartal 2018 verpflichtet, Auskunft zu ihrem internen Hygienemanagement zu geben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat hierfür ein Onlinetool entwickelt.
Bereits seit dem 01.01.2017 werden im Krankenhaus postoperative Wundinfektionen, die zu einer stationären Einweisung geführt haben, erfasst und mit Sozialdaten verknüpft, um einen Bezug zwischen der behandlungsbedürftigen Infektion und dem initialen Eingriff herzustellen. Um eine gleich hohe Qualität sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor sicherzustellen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Qualitätsverfahren entwickelt, um auch Praxen miteinzubeziehen.
Weiterführende Links:
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=1&nid=88710&s=Hygiene
http://www.kbv.de/html/themen_26421.php
6. Multiresistente Tuberkulose bei ostafrikanischen Flüchtlingen
Forscher der Universität Zürich haben durch die Identifikation eines bisher unbekannten multiresistenten Tuberkulose-Stammes bei acht Flüchtlingen in Kooperation mit dem European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) den Anstoß für weitere länderübergreifende Analysen und den Aufbau eines europaweiten Alarmsystems gegeben.
Das Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien (NZM) der Universität Zürich hat im Zeitraum von Februar bis November 2016 bei insgesamt 8 Flüchtlingen aus dem Horn von Afrika einen Mycobacterium-tuberculosis-Stamm mit einem bisher nicht beschriebenen Resistenzmuster gegenüber Isoniazid, Rifampicin, Ethambutol, Pyrazinamid und Capreomycin identifiziert. Eine Sensibilität gegenüber Aminoglykosiden war jedoch vorhanden.
Aufgrund des gehäuften Auftretens dieses hochriskanten Erregers veranlassten die Schweizer Forscher eine Warnung an andere europäische Referenzzentren. In Kooperation mit dem ECDC konnten in Europa insgesamt 29 Fälle mit demselben Resistenzmuster identifiziert werden. Eine antituberkulotische Therapie war bei 28 Patienten erfolgreich, derzeit gehen die Experten von keinen weiteren Fällen in Europa aus.
Den Wissenschaftlern um Peter Keller vom NZM gelang es, die Infektionskette zu rekonstruieren. Aufgrund des Genprofils vermuten die Autoren den Ursprungsort des Erregers im Norden Somalias, gehen jedoch davon aus, dass sich die Patienten in einem lybischen Flüchtlingscamp infiziert haben, welches für seine schlechten hygienischen Bedingungen bekannt sei. Im Rahmen der Analysen wurde ein PCR-Schnelltest entwickelt, der bei Verdacht auf diesen Tuberkulosestamm eine Diagnostik innerhalb weniger Stunden ermöglicht.
Weiterführende Links:
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=1&nid=87443&s=multiresistente
https://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/tuberkulose/article/955122/multiresistenter-erreger-tuberkulose-keim-reist-afrika-nach-europa.html?sh=1&h=691664215
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