Hygiene-News August 2018
1. Hygiene-Tipp: Novellierung der DIN 1944-4 zu RLT-Anlagen
Im aktuellen Hygienetipp der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und dem Berufsverband Deutscher Chirurgen informieren die Hygieneexperten Popp, Zastrow und Külpmann über die Novellierung der Technischen Regel für raumluft-technische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens (DIN 1946-4) und deren Bedeutung für die Praxis.
Die wesentlichen Änderungen sind wie folgt:
- Die Verpflichtung des Betreibers zur Beteiligung eines Krankenhaushygienikers, Hygieneingenieurs sowie eines Sicherheitsingenieurs bei der Planung, Ausführung, dem Betrieb und der Instandhaltung von RLT-Anlagen.
- Die definierten Raumklassen I (endständige dritte Filterstufe) und II (keine endständige Filterstufe, aber zwei Filter in der zentralen Anlage) bleiben bestehen. Die Operationsart mit den höchsten Anforderungen definiert die Raumklasse eines Operationsaals.
- TAV-Decken entsprechen weiterhin dem aktuellen Stand der Technik. Die DIN begründet dies u.a. durch den definierten Schutzbereich, die schnelle Partikelabfuhr aus dem OP-Feld, die geringe Keimbelastung im OP-Feld und auf den Instrumententischen (soweit sie im Schutzfeld stehen) sowie der schnellen Elimination von Partikeln der chirurgischen Rauchgase aus dem Atembereich des OP-Teams.
- Die Rüstzone zum Richten der Instrumentiertische bzw. steril zur Anwendung kommender Medizinprodukte muss mindestens die gleichen lüftungshygienischen Anforderungen erfüllen wie die OP-Säle, in denen sie zur Anwendung kommen. Alle anderen Bereiche der OP-Einheit können der Raumklasse II zugeordnet werden.
Weiterführende Links:
https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/684
https://www.bdc.de/hygiene-tipp-neue-din-1946-4-erschienen-rlt-anlagen/?parent_cat=252
2. Neu: Leitfaden zum Hygienemanagement in der Augenheilkunde
Die AG Praxishygiene der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat jüngst ihre Überarbeitung des Leitfadens Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis veröffentlicht.
Laut DGKH verfolgt die Überarbeitung der Empfehlung das Ziel, praxisnahe, einfach umsetzbare Empfehlungen zur Basishygiene darzustellen. In der aktuellen Fassung wurde ein besonderes Augenmerk auf die hygienischen Aspekte innerhalb der nicht operativ tätigen augenärztlichen Praxis gelegt.
Weiterführender Link:
https://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/hm/2018_03_DGKH_Augenaerzte.pdf
3. Agenda zur Erforschung nosokomialer Infektionen veröffentlicht
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat jüngst seine aktuelle „Forschungsagenda 2018-2025“ veröffentlicht. Neben dem zentralen Ziel der Erforschung nosokomialer Infektionen und Antibiotikaresistenzen will sich das Institut auch strategischen Forschungsfragen wie Healthy Aging, Antibiotic Stewardship und One Health widmen.
Die Agenda sieht außerdem eine Optimierung infektionspräventiver Handlungen wie Impfungen, Hygiene- und Isolierungsmaßnahmen, Infektionsschutzausrüstungen sowie Verzehrsempfehlungen vor.
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag hat das RKI die Aufgabe die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu verbessern. Mit eigenen Forschungsarbeiten zu Ursachen, Ausmaß und Möglichkeiten zur Prävention von Erkrankungen in der Bevölkerung will das Institut sich aktiv an der Entwicklung evidenzbasierter Gesundheitsinformationen für die Öffentlichkeit beteiligen.
Weiterführender Link:
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=1&nid=97138&s=Hygiene
4. STIKO veröffentlicht Impfkalender 2018/1019
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat jüngst ihre neuen Impfempfehlungen für 2018/2019 veröffentlicht.
Die wesentlichen Änderungen sind die bereits im Vorfeld publizierte Empfehlung zur HPV-Impfung für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren sowie die Empfehlung zur saisonalen Influenzaimpfung mit einem quadrivalenten Impfstoff mit einer von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegebenen Antigenkombination.
Weiterführender Link:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/34_18.pdf?__blob=publicationFile
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können!
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
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